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Allgemeine Geschäftsbedingungen ::
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Detektiv.name
1. Die Detektei Detektiv.name (nachfolgend Auftragnehmerin genannt)
ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und
Gewissen mit Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird
für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter/innen ausgeschlossen,
insbesondere wird nicht für die Entscheidung gehaftet, die auf Grund
der Informationen des Auftraggebers gefasst werden.
1.1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehlinformationen die
durch den Auftraggeber erteilt wurden.
1.2. Vertraulichkeit und Nutzung von Daten -
Die Vertragspartner vereinbaren
Vertraulichkeit, diese Vertraulichkeit ist auch nach Ende des
Auftragsverhältnisses geschuldet; eine Weitergabe der Daten ist
unzulässig. Die Speicherung der Daten erfolgt nach den Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Ausnahme in Bezug auf die Weitergabe
von Daten ergibt sich, falls die Detektei im Rahmen ihrer freien
aber sachgerechten Kompetenz sich zur Erfüllung der Aufgaben
Unterbevollmächtigter bedient. Diese Unterbevollmächtigten sind
vertraglich an die Vorgaben der Schweigepflicht gebunden.
1.3. Interessenkonflikte - Ergibt sich im
Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt, so darf
die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben.
1.4. Tätigkeitsverbote -
Die Detektei schuldet eine sachgerechte Erledigung
des Auftrages im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Rechtsordnung.
Rechtswidrige Aufträge, deren Erfüllung einen Verstoß gegen die
Rechtsordnung bedingen, können abgelehnt und / oder gekündigt
werden. Der Auftraggeber ist auf Aufforderung verpflichtet, seine
Personalien und ggf. Firmendaten offen zu legen, um
Interessenkollisionen zu vermeiden.
2. Die Art und Weise der Durchführung des
erteilten Auftrages bestimmt allein die Auftragnehmerin nach
pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.
2.1. Die Durchführung erfolgt im Zeitrahmen, die allein die
Auftragsnehmerin bestimmt.
3. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin
ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die
Auftragnehmerin wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur
Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Das
gilt auch für Mitarbeiter und Angestellte.
3.1. Führt die Auftragnehmerin Außermittlungen im Internet durch,
werden die Informationen kanalisiert und ausgewertet, dem
Auftraggeber zu Verfügung gestellt.
4. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die
Auftragnehmerin, nach Ausermittlungsergebnis Bericht zu erstatten.
4.1. Die Form der Übersendung kann frei gewählt werden durch die
Auftragsnehmerin.
4.2. Die Detektei erstattet dem Auftraggeber
schriftlich Bericht und überlässt dem Auftraggeber eine
Dokumentation über die geleistete Tätigkeit. Soweit nicht anders
vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, mindestens einen
Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle Berichte werden in
Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den
Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu
behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger
Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
5. Die Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von
diesem streng vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines
Berichts an Dritte.
5.1. entfällt.
6. Zur Durchführung des Auftrags kann die Auftragnehmerin bestimmte
Aufgaben ganz oder teilweise auf andere übertragen. Der Auftraggeber
hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe von Informationsquellen
(Informantenschutz).
7. Die Erledigung eines Auftrages wird von einer angemessenen
Vorschusszahlung abhängig gemacht. Nach Verbrauch des Vorschusses
wird die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen.
8. Der Auftraggeber kann jederzeit, die Auftragnehmerin nur bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Bei vorzeitiger
Kündigung des Auftrags hat der Auftraggeber alle bis dahin
angefallenen Kosten zu tragen. Unwahre Angaben des Auftraggebers
berechtigen die Auftragnehmerin zur Kündigung des
Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der
bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluß
plus dem Grundhonorar.
9. Der Auftraggeber hat alles zu vermeiden, was die Durchführung des
Auftrages behindert. Er verpflichtet sich, für die Dauer des
Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der betreffenden
Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Auftragnehmerin bei der
Auftragsdurchführung förderlich durch vollumfängliche Bekanntgabe
aller zweckdienlicher Kenntnisse und Unterlagen zu unterstützen.
10. Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen sind sofort fällig.
10.1. Vorschussrechnungen sind nach Rechnungslegung
unverzüglich auszugleichen.
10.2. Rechnungen der Detektei sind sofort zahlbar,
soweit diese den kaufmännischen und steuerlichen Voraussetzungen
entsprechen. Die Rechnungen können 3tägig erstellt werden und sind
sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Verzug
wird 5 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch
bei genehmigten Stundungen, sofern die Auftragnehmerin einen
Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines
Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist.
Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht
entstandenen oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt
unberührt.
11. Wird die Auftragnehmerin infolge der Ausführung des Auftrages in
Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche
Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der
Auftragnehmerin zu vergüten.
11.1. Wird bei Gericht die Aussage durch Zeugenladung erforderlich,
verpflichtet sich der Auftraggeber die Differenz die sich ggf. bei
der Abrechnung mit der Gerichtskasse ergeben kann, auszugleichen und
zu übernehmen. Gemäß vereinbarten Honorars.
11.2. Wird die Detektei oder eine mit ihr
verbundene Person infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen
oder sonstigen Verfahren auf direkte oder indirekte Veranlassung des
Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der
Detektei zu vergüten.
12. Der Auftraggeber versichert mit seiner Vorschusszahlung oder
seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten
Interesses/des rechtlichen Anspruchs an der Auftragsdurchführung den
Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrige, sittenwidrige
oder staatsgefährdende Ziele verfolgt werden.
13. Mündliche Vereinbarungen/Nebenabreden hinsichtlich der
Vertragsbedingungen können nicht getroffen werden und haben keine
Gültigkeit, sie sind nur zulässig hinsichtlich der zeitlichen
Auftragsdurchführung. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden,
so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben.
14. Auftraggeber oder Auftragnehmerin können im Streitfall sowie für
die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den
Parteien den Mediator (Mediation) anrufen. Die dort ergehende
Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg
vor ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.
14.1. Vereinbarungen - Mündliche und/oder
schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen
können getroffen werden und gehen den Bedingungen vor. Es gilt in
der Regel das Auftrags- und Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der
zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der
schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.
14.2. Die Detektei ist verpflichtet, den Auftrag
nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt
auszuführen. Die Detektei haftet dem Auftraggeber für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird für die
Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere
wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes
der Auftragnehmerin gefasst werden. Bei der Berichterstellung durch
die Auftragsnehmerin entfällt auch der Anspruch auf die
gleichzeitige Außermittlung. Diese wird nach Berichterstellung
wieder aufgenommen.
14.3. Kündigung - Der Auftraggeber kann der
Detektei jederzeit kündigen. Die bis dahin durch die Detektei
erbrachten Leistungen, sind voll zu begleichen. Unwahre Angaben des
Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung des
Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat die Detektei Anspruch
auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher
entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluß plus des
ggf. vereinbarten Grundhonorars.
14.4. Alleinauftrag - Der Auftraggeber verpflichtet
sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht
selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der
Auftraggeber
verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Detektei weder während, noch
in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages, als
Detektiv im weiteren Sinne - auch nicht aushilfsweise - zu
beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt
vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche eine Vertragsstrafe
von 2.500,- Euro als vereinbart.
14.5. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung
des Auftrages oder deren Erteilung durch Zahlung oder elektronischer
Beauftragung, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen
Ziele mit dem Auftrag verfolgt.
15. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach § 16 Abs 1
Nr. 2 und Abs. 4 BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes
Interesse/einen rechtlichen Anspruch an ihrer Kenntnis glaubhaft
dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen und die Mittel für ihre
glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.
16. Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
16.1. Salvatorische Klausel
- Sollten Teile dieses
Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
gültig.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den
Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist,
soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
Berlin. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Stand: 05/2009
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